Verwaltungsgericht Hannover hält gewaltsame Ausschreitungen für wahrscheinlich
VON BRITTA LÜERS
UND VERA KÖNIG
HANNOVER. Erfolg für die Polizeidirektion Hannover in erster Instanz: Die geplante Neonazi-Demonstration am 1. Mai bleibt verboten. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Hannover.
Die Richter lehnten damit den Eilantrag des Celler Neonazis Dennis Bührig, Aktivist der „Freien Kameradschaften“, ab. Bührig hatte gegen das polizeiliche Verbot der Demo geklagt. Durch die Demonstration drohe eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, begründete die 10. Kammer ihre Entscheidung.
Ausgiebig hätten die Richter im Internet recherchiert, so eine Sprecherin. Sie kamen zur Überzeugung, dass sich auch „Autonome Nationalisten“ unter die Rechtsextremen mischen werden. „Diese Gruppe stellt ein neues Gefährdungspotenzial dar. Gewaltsame Auseinandersetzungen sind wahrscheinlich.“ Das Gericht verwies auf die Szenen vom 1. Mai 2008 in Hamburg. Autonome Nationalisten waren gegen Andersdenkende und Polizisten vorgegangen.
Polizeipräsident Uwe Binias und DGB-Regionschef Sebastian Wertmüller begrüßten den Beschluss. „Es ist richtig, dass den Gegnern der Demokratie nicht auch noch das Demonstrationsrecht zugestanden wird.“ Oberbürgermeister Stephan Weil vermutet, dass die Neonazis auch in der Berufungsinstanz unterliegen werden. Dass sie weiter klagen wollen, bekräftigten die Veranstalter.
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