HAZ-Kommentar: NAZI-KUNDGEBUNG

Zwingendes Verbot

Verbieten oder nicht verbieten, ignorieren oder machtvoll dagegen demonstrieren: Es sind immer dieselben Fragen, die sich stellen, wenn Neonazis Kundgebungen anmelden, wenn sie eine Bühne suchen, um für sich und ihre Ziele zu werben und gegen das demokratische System zu hetzen. Eben dieses System gewährt ihnen aber die Freiheit zur freien Meinungsäußerung, zur Demonstration.
Der Rechtsstaat muss so etwas aushalten, haben Gerichte immer wieder betont. Aber wo liegen die Grenzen? In Hamburg hat es im vergangenen Jahr einen heftigen Konflikt zwischen Justiz, Polizei und Politik gegeben, weil das Oberwaltungsgericht eine Demonstration der Rechtsextremen am 1. Mai genehmigt hatte, die zu einer Explosion der Gewalt führte. In Hamburg hatten sich Schläger aus der Neonazi-Szene zusammengerottet, linke und rechte Gewalttäter lieferten sich mit 2500 Polizisten eine Straßenschlacht. „Es hätte Tote geben können“, sagte damals der Einsatzleiter der Polizei.
Die Sicherheitsbehörden in Hannover wissen schon heute, dass die Neonazis die Kundgebung an der Leine als Fortsetzung der Hamburger Krawalle planen. Der Polizeipräsident sorgt sich, dass er nicht genügend Beamte bekommt, um die Lage zu kontrollieren. Er musste deshalb das Demonstrationsverbot aussprechen, das er auch noch mit dem gewichtigen Argument unterfüttern kann, die Aufrufe der Rechtsextremen erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der Polizeipräsident weiß, dass Gerichte im Zweifel für das Demonstrationsrecht urteilen. Er hat sich deshalb viel Mühe gegeben, seine Verfügung unangreifbar zu machen. Die Stadt und alle demokratischen Kräfte würden es ihm danken, wenn das Verbot Bestand hat. VOLKER GOEBEL

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