Antifaschistische Mobilisierung läuft unvermindert fort
Das Verwaltungsgericht Hannover hat heute die Klage der Anmelder des Neonaziaufmarsches gegen eine Verbotsverfügung der Hannoveraner Polizeidirektion abgelehnt. Damit bleibt der geplante Naziaufmarsch am 1. Mai in Hannover vorerst weiterhin verboten.
Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass von der angemeldeten Veranstaltung der Neonazis „eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ ausgehe. Dabei hebt das Gericht insbesondere das Aggressionspotential der sog. „Autonomen Nationalisten“ hervor.
„Wir begrüßen das Verbot und halten die angeführten Gründe für nachvollziehbar“, stellt Tanita Schraenkler Pressesprecherin des linksradikalen Bündnisses gegen den Aufmarsch der Neonazis am 1. Mai in Hannover fest, „dennoch bleibt ein ungutes Gefühl.“ Die Argumentation der Polizei richte sich vor allem auf eine zu erwartende Gewaltätigkeit und Ausschreitungen, lasse dabei jedoch die menschenverachtende Ideologie der Neonazis außer Acht. Schraenkler erklärt weiterhin, dass sich Verbotsbegründungen die lediglich auf der potentiellen Gefährdung einer Veranstaltung beruhen auch gegen die geplante antifaschistische Mobilisierung richten können. Dies zeigen die Bestrebungen von Uwe Binias ein Blockadetraining von Avanti am kommenden Samstag zu verhindern. Damit werde antifaschistischer Protest illegalisiert und mit den Aktivitäten der Neonazis auf eine Stufe gestellt.
"Trotz des Verbotes, rufen wir weiterhin alle Antifaschistinnen und Antifaschisten auf am 1. Mai nach Hannover zu kommen", so Schraenkler weiter. Aus Erfahrung wisse man, dass derartige Entscheidungen in vielen Fällen durch die Justiz widerrufen werden.