HAZ: Breite Unterstützung für das Demonstrationsverbot

Die Entscheidung des Polizeipräsidenten, die für den 1. Mai in Hannover angekündigte Demonstration von Rechtsextremisten zu verbieten, stieß gestern auf eine positive Resonanz. „Ich begrüße das Vorgehen der Polizei“, sagte Oberbürgermeister Stephan Weil. Er betonte jedoch, dass wohl die Gerichte in dieser Angelegenheit das letzte Wort sprechen werden.
Sebastian Lechner, stellvertretender CDU-Regionsvorsitzender und Landeschef der Jungen Union, reagierte positiv auf die Entscheidung von Binias – und nannte die Begründungen „überaus einleuchtend“. Der geplante Marsch der Neonazis habe mit politischer Meinungsäußerung nichts zu tun. „Die geplante Route durch Linden ist eine reine Provokation mit dem Ziel, Randale zu verursachen“, sagte Lechner. Insofern teile er die Ansicht des Polizeipräsidenten, dass die Demo die Sicherheit der Bevölkerung gefährde.
Auch die Grünen freuten sich über den Entschluss des Polizeipräsidenten. „Das Verbot der Nazidemo ist eine gute Nachricht“, teilten die Stadtvorsitzenden Silke Kleinhückelkotten und Thomas Schremmer mit: „Verherrlicher der Nazi-Diktatur dürfen ihre Hetze nicht auf die Straße tragen.“ Die aktuellen Studienergebnisse zur Anfälligkeit von Jugendlichen für rechtsextremes Gedankengut zeigten, wie wichtig es sei, „Nazis keinen Meter zu überlassen“. Der hannoversche Kriminologe Christian Pfeiffer hatte zuletzt in einer Studie festgestellt, dass bundesweit rund fünf Prozent der männlichen Jugendlichen Mitglied einer rechtsextremen Vereinigung sind.
„Die Entscheidung entspricht dem, was wir gefordert haben“, sagte Sebastian Wertmüller, Chef vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Hannover. Unabhängig von dem Verbot der Demonstration will der DGB an seinen Plänen für den 1. Mai festhalten. Das Motto bleibe „Bunt statt Braun“, sagte Wertmüller. Das geplante Fest auf dem Klagesmarkt solle auf jeden Fall stattfinden. „Vorerst werden wir auch weiterhin für eine Gegendemo mobilisieren. Wer weiß, ob das Verbot der Nazi-Demo vor Gericht Bestand hat“. vmd

Seite 14

This entry was posted in Presse. Bookmark the permalink.