HAZ: Polizei untersagt Nazi-Demo am 1. Mai in Hannover

Stadt will nicht zum Ziel von 1000 Rechtsextremen werden / Pläne in Friedland

VON VOLKER GOEBEL
UND KLAUS WALLBAUM

Hannover. Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias hat die für den 1. Mai in Hannover angekündigte Demonstration von Rechtsextremen verboten. Zur Begründung verwies Binias auf die massiven gewalttätigen Ausschreitungen, die es bei einer Veranstaltung von Neonazis am 1. Mai 2008 in Hamburg gegeben hat. „So eine Situation wäre in Hannover nicht beherrschbar“ sagte er im Gespräch mit dieser Zeitung. Ob das Verbot Bestand hat, werden wohl Gerichte entscheiden.
Die Polizei rechnet laut Binias damit, dass am 1. Mai gut 1000 Rechtsextreme nach Hannover kommen, darunter auch Mitglieder der gewaltbereiten „autonomen Nationalisten“. Sie waren als schwarzer Block auf der Demonstration in Hamburg aufgetaucht. Die Folge waren brutale Straßenschlachten zwischen rechten und linken Gewalttätern mit 2500 Polizisten. 30 Beamte wurden verletzt, es entstand Sachschaden in Millionenhöhe. Es gebe klare Erkenntnisse, dass „die rechtsextremen Gruppierungen die Kundgebung in Hannover als Folgeveranstaltung von Hamburg sehen“, sagt Binias. Mehr als 8000 Einsatzkräfte seien nötig, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. So viele Beamte stünden aber nicht zur Verfügung.
Nach Auffassung des Polizeipräsidenten darf die Kundgebung auch deswegen nicht stattfinden, weil schon der Aufruf der Veranstalter „ein klarer Verstoß gegen Paragraph 130, Absatz vier des Strafgesetzbuches“ sei. Darin ist der Tatbestand der Volksverhetzung definiert. Binias zitiert das von den Veranstaltern veröffentlichte Motto der Demonstration. Es lautet: „Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur – Nationaler Sozialismus jetzt“. Binias sieht darin eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Die Wahl des symbolträchtigen 1. Mai (Tag der Arbeit) ist nach Auffassung von Binias zudem als „klare Provokation“ zu werten. So heiße es auf einem Flugblatt zur Kundgebung: „1. Mai – arbeitsfrei seit 1933“.
Der Veranstalter der Neonazi-Demonstration hat bereits angekündigt, gegen das Verbot zu klagen. Damit wird die Kundgebung die Gerichte beschäftigen. In anderen Städten sind die Verbote der Kundgebungen von Rechtsextremen unter Hinweis auf das Recht der Demonstrationsfreiheit zumeist aufgehoben worden.
Kundgebung in Friedland: Für den 9. Mai haben Rechtsextremisten zu einem „Friedensmarsch“ ins Lager Friedland (Kreis Göttingen) aufgerufen. Ein Verein namens „Die russlanddeutschen Konservativen“ appelliert an Deutsche und Russen, gegen „gefährliche außenpolitische Bestrebungen der USA“ vorzugehen. In Göttingen werden Aufrufe zu Gegendemonstrationen verteilt.

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